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Berichte 2005
 D.a. 2005 - Nr. 363 » ... aktuell * Rückblick  

Grünes Licht für 'Bebauungsplan Kleine'

(HWW) In seinen Sitzungen am 16.09. und 09.12.2004 hat der Planungs- und Umweltausschuss die Planungen für die Realisierung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück der Familie Kleine in Dedinghausen südlich der Straße Lange Wende (ehemaliges Firmengelände der Textilfabrikation Kleine) zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Grundstückseigentümerin hat nunmehr erklärt, die Erschließung des Neubaugebietes auf eigene Kosten im Rahmen eines Erschließungsvertrages zu übernehmen. Der Entwurf des Erschließungsvertrages lag am 14.02.05 dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit Mehrheit stimmte der Ausschuss dem "Erschließungsvertrag für das Neubaugebiet Lange Wende" zu. Der Ausschussvorlage sind folgende wichtige Regelungen zu entnehmen:

"Erschließungsgebiet (§ 1)
Die Umgrenzung des Erschließungsgebietes ergibt sich aus der Anlage 1 zum Erschließungsvertrag und ist in dem dieser Vorlage beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1, siehe Kasten rechts) dargestellt.

Art und Umfang der Erschließungsmaßnahmen (§§ 2 - 4)
Der Erschließungsträgerin werden im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes folgende Maßnahmen übertragen: a) die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen (Schmutz- und Regenwasserkanal mit Grundstückseinleitungen einschl. Anbindung an die vorhandene Kanalisation), b) die Herstellung der öffentlichen Straßen einschließlich der Straßenentwässerung und Anbindung an die vorhandenen Straßen und c) die Herstellung der Straßenbeleuchtung.

Alle Erschließungsanlagen sollen bis spätestens zum 31.12.2008 endgültig hergestellt sein.

Die notwendigen Entwässerungsanlagen werden von der Stadtentwässerung Lippstadt AöR in Abstimmung mit der Erschließungsträgerin gebaut werden.

Ingenieurbüro (§ 4)
Mit der Ausschreibung Bauleitung und Abrechnung der Straßenbauarbeiten hat die Erschließungsträgerin das Ingenieurbüro Baumgarten aus Soest beauftragt.

Kosten (Anlage 4 des Vertrages und § 8)
Durch die Baumaßnahme werden der Erschließungsträgerin die in der Anlage 8 aufgeführten Kosten entstehen. Zur Sicherheit wird sie vor Vertragsabschluss Bürgschaften in Höhe der voraussichtlichen Kosten übergeben. Zusätzlich wird die Erschließungsträgerin der Stadtentwässerung Lippstadt AöR den Kostenanteil der Kanäle, der der Straßenentwässerung zuzuordnen ist, erstatten.

Pläne zum Erschließungsvertrag
Die einzelnen Pläne, die Bestandteil des Erschließungsvertrages sind, können in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.

Dringlichkeitsentscheidung
Die ersten Bauanträge wurden bereits im Hinblick auf den möglichen Entfall der Eigenheimzulage Ende des letzten Jahres gestellt. Die Bauherren möchten kurzfristig mit den Hochbauarbeiten beginnen. Auf Grund der notwendigen Abstimmung mit der Erschließungsträgerin konnte der Vertragsentwurf erst jetzt erarbeitet werden. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden und einen möglichst kurzfristigen Beginn der Erschließungsarbeiten zu ermöglichen, wird dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, dem Entwurf des Erschließungsvertrages im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1. Satz 1 GO zuzustimmen. Die Dringlichkeitsentscheidung ist dann vom Rat in der nächsten Sitzung zu genehmigen." Das tat er dann auch am 28.02.05.

Der Ausschussvorlage war auch eine Kostenübersicht zum "Erschließungsvertrag zwischen der Stadt und Frau Hilde Kleine für das Neubaugebiet südl. der Straße Lange Wende in Dedinghausen" beigefügt. Demzufolge werden die Kosten wie folgt eingeschätzt:

  1. Schmutzwasserkanal (wird von der AöR gebaut) 63.000 E
  2. Regenwasserkanal (wird von der AöR gebaut) 45.000 E
  3. Grundstücksanschlussleitungen (werden von der AöR gebaut) 14.000 E
  4. Baustraße 80.000 E
  5. Endgültiger Straßenausbau 70.000 E
  6. Beleuchtung 15.000 E

Voraussichtliche Gesamtkosten der Erschließung 287.000 EUR

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 Erstellt am: 07.04.2005 (FC)  

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