Das neue Sportgelände kommt
Stadtrat brachte das Projekt auf den Weg – 2023 soll alles fertig sein
(HWW) In der Ratssitzung am 18. Februar bestätigte der Rat einen Dringlichkeitsbeschluss vom 19.12.2018 (am Ende des Artikels angefügt). Damit brachte der Rat das Projekt „Neuer Sportplatz für Dedinghausen“ auf den Weg. Der Dringlichkeitsbeschluss wurde nötig, da einmal die planungsrechtlichen Aspekte des Projektes geklärt werden müssen und zum anderen die Beantragung von Fördermitteln eine Haushaltsrelevanz benötigt. In der Ratssitzung am 18.02.19 wurde der Dringlichkeitsbeschluss ohne Gegenstimmen bestätigt.
Die Bauverwaltung hatte zur Ratssitzung eine umfangreiche Vorlage erstellt. Dieser Vorlage sind viele Aspekte des Sportplatzprojektes für Dedinghausen zu entnehmen. Da das Projekt schon seit mehreren Monaten bzw. über Jahre im Dorf diskutiert wird, niemand aber so recht belastbare Einzelheiten kennt, gibt D.a.im Folgenden diese Vorlage ungekürzt wieder. Bilden Sie sich Ihre Meinung:
Stadtteil- und Sportflächenentwicklung in Rixbeck und Dedinghausen hier:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
- Der nachstehende Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW vom 19.12.2018 wird genehmigt:
- Für den Fall einer 45%-igen Bundesförderung des Projektes „Sport- und Freizeitzentrum Ost“ wird die Stadt Lippstadt den geforderten Eigenanteil von 55 % einschließlich nicht zuwendungsfähiger Bestandteile und möglicher Folgelasten tragen.
- Im Haushalt 2019 werden unter der Investitionsnummer I08031029 „Fußballzentrum Rixbeck/Dedinghausen“, Sachkonto 7852000 „Tiefbaumaßnahmen“ hierfür außerplanmäßig 10.000 EUR bereitgestellt.
- Die Deckung wird aus I01131005 „Erwerb von Gewerbegrundstücken“, Sachkonto 7821000 „Auszahlungen für Erwerb von Grundstücken und Gebäuden“ erfolgen.
- Für die Haushaltsjahre 2020 – 2023 werden die jeweils benötigten Mittel im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden.
1 Sachlage Ortsteilentwicklung Rixbeck und Dedinghausen
Sowohl in Rixbeck als auch in Dedinghausen werden schon seit Jahren Flächen gesucht, die als Wohnbauland entwickelt werden können. Als gut geeignet werden in Rixbeck direkt nördlich der Bahn/östl. der Alpenstraße gelegene Grundstücke und in Dedinghausen das Sportplatzgelände und die angrenzenden Flächen südlich der Haslei gesehen. Während in Dedinghausen derzeit wegen des regelmäßigen Sportbetriebes und des sich dort befindenden Sportheimes keine Planungen umgesetzt werden können, hängt die Entwicklung des Geländes in Rixbeck u.a. auch erheblich vom Umfang und den Auswirkungen des Sportlärms ab. Das bedeutet „vereinfacht“ gesagt: Wenn für den Sport an anderer Stelle neue Flächen entwickelt werden können, steht der Baulandentwicklung in beiden Ortsteilen nichts mehr im Wege.
Für beide Bereiche wurden bereits Konzepte für eine mögliche wohnbauliche Nutzung entwickelt. Derzeit läuft im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) bei der Bezirksregierung eine offizielle Anfrage nach § 34 Abs. 1 LPG wegen der notwendigen Anpassung an die Ziele der Raumordnung.
Fußball in Rixbeck und Dedinghausen
Schon seit einigen Jahren kooperieren die Sportvereine Blau-Weiß Dedinghausen und SV Alpinia DJK Rixbeck 1972 im Bereich des Fußballs, um so die notwendigen Mannschaften stellen zu können. Das Training und die Ligaspiele finden an verschiedenen Standorten statt:
Diese Infrastruktur ist aber alles andere als befriedigend. So liegen die Spielfelder an drei voneinander weit entfernten Standorten. Für den Trainingsplatz am Schulzentrum Kleefeld gibt es nicht einmal eine Umkleidemöglichkeit. Diese befindet sich im Vereinsheim an der „Haslei“, das inzwischen 46 Jahre alt ist. Das Vereinsheim in Rixbeck ist auch schon 40 Jahre alt. Beide Sportheime haben nicht die energetischen Standards, die heute üblich sind. Renovierungsarbeiten, die Kosten von über 250.000 EUR verursachen, stehen in absehbarer Zeit an.
Unabhängig von den Infrastrukturproblemen planen die beiden Sportvereine ab Juli dieses Jahres als SV Blau-Weiß Rixbeck-Dedinghausen zu fusionieren. Durch die Fusion sollen Synergien im gesamten Sportbetrieb erreicht werden. Den Sportlerinnen und Sportlern des zukünftig über 1.100 Mitglieder (davon allein rund 700 im Fußballbereich) zählenden neuen Vereins steht in Zukunft durch optimierte Strukturen ein besseres und nachhaltigeres Sportangebot zur Verfügung. Schon heute bestehende und notwendige Spielgemeinschaften werden in einem Verein zusammengeführt. Gerade für den Kinder- und Jugendbereich werden die sozialen Rahmenbedingungen der eng zusammenliegenden Dörfer sinnvoll gestärkt.
2 Bau eines gemeinsamen Fußballzentrums Rixbeck/Dedinghausen
Bereits seit Jahrzehnten setzt der geltende FNP östlich des Schulzentrums in Dedinghausen Flächen für den Gemeinbedarf (Sportplatz/Bolzplatz) fest, die bis heute noch landwirtschaftlich genutzt werden (im folgenden Plan rot umrandet):
Langjährige Gespräche und Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern und den Eigentümern potenzieller Tauschflächen sind seit Anfang Dezember 2018 so weit fortgeschritten, dass die Stadt zeitnah Pächterin und perspektivisch Eigentümerin werden kann. Die o.g. Fläche kann so nach Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Erweiterung der Fußballanlage genutzt werden.
Ein erster Entwurf lässt den Bau eines weiteren Spielfeldes als Rasenplatz, den Umbau des vorhandenen Platzes zum Kunstrasenplatz, den Bau eines Sportheimes, die Errichtung der notwendigen Stellplätze sowie zusätzlich die Anlegung eines Minispielfeldes oder von Bewegungsflächen wie einer Laufbahn für die Freizeitnutzung zu (Skizze oben rechts):
Das so entstehende Fußballzentrum wäre der ideale Standort für den neuen Sportverein SV Blau-Weiß Rixbeck-Dedinghausen. Die zentrale Lage zwischen den Ortsteilen, die sehr gute Erreichbarkeit auch über Nebenstraßen, der Abstand der nächsten Wohnbebauung und letztlich die Etablierung eines Schul-, Sport- und Freizeitzentrums garantieren beiden Ortsteilen eine nachhaltige und bürgerorientierte Entwicklung im ländlichen Raum. Das Minispielfeld wäre idealer Treffpunkt für die Kinder- und Jugendlichen aus Rixbeck, Dedinghausen und vielleicht zusätzlich auch aus Esbeck. Die neuen Sport- und Bewegungsanlagen bieten zudem erhebliche Vorteile für die örtliche Grundschule und den Bewegungskindergarten. In Ergänzung zu den im angrenzenden Dorfkern von Dedinghausen geplanten Maßnahmen würden beide Ortsteile zukunftssicher weiter entwickelt. Die bisherigen Sportanlagen in Rixbeck am Elsternweg und in Dedinghausen an der Haslei könnten aufgegeben werden. Über weitere Bebauungspläne könnten dort die dringend benötigtenWohnbauflächen entwickelt werden.
Der Bau des Zentrums ist auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr sinnvoll. Die notwendigen energetischen Sanierungen der beiden alten Sportanlagen erübrigen sich. Bauliche Instandsetzungen sind nicht mehr notwendig. Der Betrieb nur noch eines Vereinsheimes lässt sich betriebswirtschaftlich viel besser abwickeln. Durch den Bau einer neuen Flutlichtanlage mit LED-Technik lassen sich weitere Energieeinsparungen realisieren.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auch alternative Standorte für die Anlegung der Sportanlage bzw. eines Rasenspielplatzes untersucht wurden. Allerdings wären nur eine zweigeteilte Sportanlage realisierbar und die Flächen nicht optimal nutzbar gewesen.
3 Grundsatzbeschluss des Rates vom 10.12.2018
Wie bereits oben erwähnt, waren die langjährigen Gespräche mit den Grundstückseigentümern erst im Dezember 2018 so weit fortgeschritten, dass die Pacht und perspektivisch der Erwerb der für den Sportplatz benötigten Flächen für die Stadt realistisch wurde. Anfang Dezember 2018 wurde ein letztes Angebot unterbreitet, zu dem der Eigentümer am 10.12.2018 seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hatte. Damit waren aus Sicht der Verwaltung die Grundvoraussetzungen für die Entwicklung und den Bau der Sportanlage nördlich des Kleefeldes gegeben.
Gleichzeitig mit den Grundstücksgesprächen war am 04. Dezember 2018 vom StGB NRW eine Mitteilung eingetroffen, dass das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ von 100 auf 200 Millionen Euro aufgestockt worden sei und eine neue Frist zum 19.12.2018 weitere Förderanträge ermögliche. Die Verwaltung sieht
über dieses Programm die grundsätzliche Möglichkeit, sich 45 v.H. der Kosten des Projektes „Fußballzentrum Rixbeck/Dedinghausen“ fördern zu lassen.
Um die Grundstücksverhandlungen zu Ende führen zu können und grundsätzlich einen solchen Förderantrag im Kontext der gleichzeitig entstehenden Wohnbaulandpotentiale stellen zu können, war Anfang Dezember 2018 eine Entscheidung des Rates notwendig. Dieser wurde daher noch am Tag der Zusage des Grundstückseigentümers im Rahmen einer Tischvorlage über das Grundkonzept der Planungen und die möglichen Kosten informiert. Es wurde folgender Beschluss gefasst:
- Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Konzept zur Sportflächen- und Baulandentwicklung in den Ortsteilen Rixbeck und Dedinghausen wird grundsätzlich zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Förderantrag zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verhandlungen über eine Pacht und/oder den Tausch der westl. des Schulzentrums Dedinghausen gelegenen Flächen fortzuführen und beauftragt, diese Verhandlungen zeitnah abzuschließen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beteiligung der Vereine an den Kosten zu berücksichtigen.
(Mehrheitlich zugestimmt bei zwei Enthaltungen und einer Nein-Stimme)
4 Dringlichkeitsbeschuss vom 19.12.2018
In den nächsten Tagen nach der Ratssitzung konnten sowohl das Konzept als auch die Kostenschätzungen präzisiert werden. Das gesamte Projekt muss entsprechend der Förderbedingungen in den Jahren 2019 – 2023 in verschiedenen Abschnitten umgesetzt werden. Die Gesamtkosten werden auf 2.365.000 EUR geschätzt und sind bisher nicht im Haushalt und Investitionsprogramm enthalten. Die beiden Sportvereine SV Alpinia Rixbeck und SV Blau-Weiß Dedinghausen legten eine gemeinsame Finanzierungserklärung über einen Eigenanteil von mindestens 120.000 EUR vor. Die somit verbleibenden förderfähigen Gesamtkosten i. H. v. 2.245.000 EURO sind gemäß den Förderrichtlinien zu 55 % durch die Stadt zu tragen. Der Bundeszuschuss beträgt 45 %. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich folglich auf 1.234.750 EUR und die Bundesmittel auf 1.010.250 EUR.
Beim Ausfüllen des elektronischen Förderantrages wurde festgestellt, dass bereits mit der Antragstellung nachgewiesen werden musste, dass das Projekt im Haushalt veranschlagt worden ist. Da die nächste planmäßige Sitzung des Rates jedoch erst für den 18.02.2019 terminiert war, wurde der benötigte Ratsbeschluss im Wege eines Dringlichkeitsbeschluss eingeholt (Text siehe Beschlussvorschlag).
Der Dringlichkeitsbeschluss ist gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW nunmehr vom Rat zu genehmigen.
5 Kosten- und Finanzierungsplan lt. Förderantrag
Jahr | Maßnahmen | Kosten | Verein | Stadt | Bund |
2019 | Schaffung des Planungsrechtes | 10.000 | 0 | 5.500 | 4.500 |
2020 | Naturrasenplatz
Rahmengrün Entwässerung/ Vorflut Laufbahn |
440.000 | 20.000 | 231.000 | 189.000 |
2021 | Kunstrasenplatz
Asphaltarbeiten LED-Flutlicht |
810.000 | 35.000 | 426.250 | 348.750 |
2022 | Vereinsheim einschl. Außenanlagen | 735.000 | 35.000 | 385.000 | 315.000 |
2023 | Mini-Spielfeld
Eingrünung Stellplätze Rückbau alte Sportanlagen |
370.000 | 30.000 | 187.000 | 153.000 |
2.365.000 | 120.000 | 1.234.750 | 1.010.250 |
Anlage 1
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt „Sport- und Freizeitzentrum Ost”
- Der Städte- und Gemeindebund hat am 06.12.2018 per E-Mail darüber informiert, dass das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” von ursprünglich vorgesehen 100.000 Mio. EUR um weitere 100.000 Mio, EUR erhöht worden ist. Die ursprüngliche Bewerbungsfrist war am 31.08.2018 ausgelaufen. Das Verfahren wurde jedoch erneut geöffnet, so dass bis zum 19.12.2019 weitere Anträge gestellt werden können.
Dem Rat ist in seiner Sitzung am 10.12.2018 das mögliche Grundkonzept und eine erste grobe Kostenschätzung für das o.g. Projekt im Kontext der so entstehenden Wohnbaulandpotenziale für die beiden Ortsteile vorgestellt worden.
Zwischenzeitlich konnten sowohl das Konzept als auch die Kostenschätzungen verfeinert werden. Das gesamte Projekt soll von 2019 – 2023 in verschiedenen Abschnitten durchgeführt werden. Hierbei werden Gesamtkosten i. H. v. 2.365.000 EUR veranschlagt. Die beiden Sportvereine SV Alpinia Rixbeck und SV Blau-Weiß Dedinghausen haben eine gemeinsame Finanzierungserklärung über einen Eigenanteil von mindestens 120.000 EUR vorgelegt. Die somit förderfähigen Gesamtkosten i. H. v. 2.245.000 EURO sind gemäß den Förderrichtlinien zu 55 % durch die Stadt zu tragen. Der Bundeszuschuss beläuft sich auf 45%. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich folglich auf 1.234.750 EUR und die Bundesmittel auf 1.010.250 EUR.
Die Förderrichtlinien verlangen bereits bei Antragsstellung einen Ratsbeschluss, dass und wie der städtische Eigenanteil finanziert wird. Da die nächste planmäßige Sitzung des Rates jedoch erst für den 18.02.2019 terminiert ist, soll der benötigte Ratsbeschluss durch nachstehenden Dringlichkeitsbeschluss erbracht werden. - Herrn Bürgermeister Sommer
im Hause
mit der Bitte vorgelegt, den nachfolgenden Dringlichkeitsbeschluss mit zwei weiteren Ratsmitglieder zu fassen.
(gez. Paul-Gerhard Sommer)Dringlichkeitsbeschluss gem. §60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Für den Fall einer 45%-igen Bundesförderung des Projektes „Sport- und Freizeitzentrum Ost” wird die Stadt Lippstadt den geforderten Eigenanteil von 55% einschließlich nicht zuwendungsfähiger Bestandteile und möglicher Folgelasten tragen.
Im Haushalt 2019 werden unter der Investitionsnummer 108031029 „Fußballzentrum Rixbeck/Dedinghausen”, Sachkonto 7852000 Tiefbaumaßnahmen” hierfür außerplanmäßig 10.000 EUR bereitgestellt.
Die Deckung wird aus 101131005 „Erwerb von Gewerbegrundstücken”, Sachkonto 7821000 „Auszahlungen für Erwerb von Grundstücken und Gebäuden” erfolgen.
Für die Haushaltsjahre 2020 – 2023 werden die jeweils benötigten Mittel im Rahmen nächsten Haushaltsaufstellung berücksichtigt.
Lippstadt, den
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