Schwarzer Freitag (13. März) für Dedinghausens gesellschaftliches Leben

Corona-Pandemie*) beeinflusst Dedinghausen

*) Nach Definition des ‚Robert-Koch-Instituts‘ wird als Pandemie eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit beim Menschen bezeichnet, im engeren Sinn die Ausbreitung einer Infektionskrankheit. Im Unterschied zur Epidemie ist eine Pandemie örtlich nicht beschränkt.

(HWW) Seit Dezember verbreitet sich das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2), ausgehend von Wuhan, der Hauptstadt der zentralchinesischen Provinz Hubei. Die Symptome sind mit denen einer schweren Erkältung zu vergleichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber, einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten kommt es auch zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und einer Lungenentzündung.

Der erste Fall des neuartigen Corona-Virus wurde in Deutschland am 28. Januar in Bayern registriert. Am 26. Februar wurde in NRW (Kreis Heinsberg) der erste Corona-Fall bestätigt.

Im Kreis Soest entwickelte sich die Corona-Ausbreitung wie folgt:

  1. März: 1. Fall (Möhnesee – Skiurlaub in Südtirol)
  2. März: 2.-, 3.- und 4. Fall (Bad Sassendorf, Soest, Lippstadt – alle Urlaub in Tirol)
  3. März: 5. Fall (Lippetal – Österreich-Urlaub), 6.- und 7. Fall (Anröchte und Lippstadt – beide Winterurlaub in Südtirol)
  4. März: 8.-, 9.- und 10.-Fall (Werl, Möhnesee, Bad Sassendorf – alle drei Winterurlaub in Österreich)

Bundesweit werden bis zum 13. März 2.369 Corona-Infektionen gemeldet. Weltweit beläuft sich die Zahl bestätigter Fälle der Lungenkrankheit COVID-19 bis zu diesem Tag auf ca. 128.300. Die Zahl der Todesopfer beläuft sich auf ca. 4.720 Fälle. In Deutschland sind es bisher 7 Corona-Tote. Außerhalb Chinas sind vor allem die Länder Südkorea, Iran und in Europa Italien betroffen.

Parallel dazu entwickelten sich die Auswirkungen:

  1. März: Die Landesregierung NRW verbietet per Erlass alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern.
  2. März: ‚Vorhang auf‘ sagt alle Theateraufführungen vorerst ab.
  3. März: Die Stadt Lippstadt sagt alle städt. Veranstaltungen bis zum 6. April ab. Die prominentesten Ausfälle sind der ‚Lippstädter Lenz‘ mit verkaufsoffenem Sonntag, der ‚Abend des Sports‘ und alle KWL-Termine.
  4. März: Die Landesregierung NRW beschließt ab Mi., d. 18.03. die Schließung aller Schulen bis zum Ende der Osterferien 19.04.)
  5. März: Die Löschgruppe sagt das Osterfeuer – geplant für den Ostersonntag (12.04.) – ab.
  6. März: Der Vorstand der BW-Fußballabteilung setzt den Trainingsbetrieb für die ERSTE, ZWEITE und Damenmannschaft bis zum 29.03. aus. Die Jugendmannschaften trainieren bis zum 15.04. nicht.

Der Spielbetrieb im Junioren- und Seniorenbereich ist bis zum 19.04. eingestellt.

  1. März: Der Vorstand der BW-Tennisabteilung gibt bekannt, dass die Abteilungsversammlung am Fr., d. 20.03. ausfällt.
  2. März: Der Schützenvorstand sagt die Frühjahrsversammlung vom 28. März ab.
  3. März: Die Kath.-Kirche sagt alle Gottesdienste bis zum 4. April in Dedinghausen ab. Die Firmung (geplant für den 21. Mai) wird ausgesetzt.

PRESSEMITTEILUNG

 

14.03.2020

Aktueller Erlass der Landesregierung zu Veranstaltungen unter 1.000 Personen

Stadt untersagt ab sofort Veranstaltungen unabhängig der Teilnehmerzahl                            

Lippstadt. Aufgrund aktueller Entwicklungen und Erkenntnislagen, insbesondere der stark zunehmenden Ausbreitung von SARS-CoV-2, erfolgte am 13. März 2020 ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Durchführung von Veranstaltungen ab dem 14. März 2020. Demnach ist nun auch die Durchführung von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern/ Teilnehmern untersagt, da auch in diesen Fällen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass keine Schutzmaßnahmen getroffen werden können, um eine Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern.

Mit Allgemeinverfügung vom 14. März 2020 setzt die Stadt Lippstadt diese verpflichtenden Erlassvorgaben zum Schutz der Bevölkerung unmittelbar um. Damit dürfen ab sofort auch Veranstaltungen mit einer Besucherzahl unter 1.000 Personen nicht mehr durchgeführt werden. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Stadt Lippstadt veröffentlicht.

Ausgenommen hiervon sind absolut notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen.

Bürgerinnen und Bürger finden Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Coronavirus auf einer Website des Kreisgesundheitsamtes des Kreises Soest. Diese Website ist auch auf der Seite der Stadt Lippstadt (www.lippstadt.de) direkt verlinkt. Das Gesundheitsamt des Kreises bietet ein Infotelefon an mit Antworten und Hinweisen zum Thema Corona-Krankheit, Sars-CoV-2, Symptomen, Inkubationszeit und Möglichkeiten, sich zu schützen. Das Infotelefon ist aktuell montags bis freitags zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung sowie samstags und sonntags von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 02921/303060 erreichbar.

Außerhalb der Sprechzeiten können Bürgerinnen und Bürger sich auch an das „Bürgertelefon Coronavirus“ des Gesundheitsministeriums NRW richten, das montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Nummer 0211/91191001 erreichbar ist.

Allgemeinverfügung Veranstaltung ;14.03.2020.pdf

 

Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Lippstadt hat speziell für Veranstalter unter 02941/ 980-536 oder 02941/ 980-540 eine Informationshotline geschaltet, die täglich zwischen 10 und 12.30 Uhr erreichbar ist.