Corona – Erleichterungen

Spielplätze und Kirchen öffnen!

(HWW) Im Folgenden werden die Modalitäten der Spielplatz- und Kirchenöffnungen beschrieben. Lesen Sie weiter ….

Zur Spielplatzöffnung:

Die Stadt hat in einer Pressemeldung vom 04. Mai alles beschrieben was bei der Spielplatzöffnung bedacht werden muss:

„Spielplätze ab 7. Mai wieder geöffnet

Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden

Lippstadt. Ab dem kommenden Donnerstag, 7. Mai, dürfen öffentliche Spielplätze im Lippstädter Stadtgebiet wieder genutzt werden. Die Öffnung ist Teil der Lockerungen, die die NRW-Landesregierung im Rahmen der aktualisierten Corona-Schutzverordnung bekannt gegeben hat. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren öffentliche Spielplätze am 17. März gesperrt worden.

 

Aktuell bereitet der Baubetriebshof die Öffnung der Spielplätze vor. Dazu werden Sperrungen abgebaut und Hinweisschilder angebracht. „Auf den Hinweisschildern wird nochmals auf die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln hingewiesen“, erklärt Bürgermeister Christof Sommer. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass die Stadt Lippstadt zunächst keine Begrenzung der Personenzahl auf den Spielplätzen vorsehen wird. Eltern haben daher die besondere Verantwortung, auf die Umsetzung der Spielplatzregeln zu achten.

Es gelten folgende Regeln: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten, auch beim Spielen. Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist. Sonst nacheinander und so, dass jedes Kind an die Reihe kommt. Nach dem Spielen sind Gesicht und Hände gründlich zu waschen. Eine Desinfektion der Spielgeräte durch die Stadt Lippstadt findet nicht statt.

„Wir setzen hier auf die Eigenverantwortung der Eltern. Die Lippstädterinnen und Lippstädter haben die Hygiene- und Abstandsregeln bis jetzt gut eingeübt und umgesetzt, sodass wir davon ausgehen, dass eine Begrenzung der Personenzahl auf Spielplätzen erst mal nicht nötig ist“, so Sommer. Einige Lippstädter Spielplätze sind besonders beliebt. Auf diese wird das Ordnungsamt verstärkt achten, damit sie nicht überfüllt sind. „Wenn es hier zu Problemen kommen sollte, müssen wir natürlich darauf reagieren“, betont Christof Sommer und ergänzt: „Bewegung und Spielen an der frischen Luft sind wichtig für Kinder, ich freue mich daher sehr, dass dies wieder möglich ist.“

Zur Kirchenöffnung:

Die

Kath. Kirchengemeinde St. Severinus

(Simonisstraße 6, 59558 Lippstadt-Esbeck)

… stellt auf einem Infoblatt die Modalitäten der Kirchenöffnung vor. Das Infoblatt wurde in den Dörfern Dedinghausen, Rixbeck und Esbeck verteilt. Unterschrieben wurde das Infoblatt von Pastor Möller, Bernhard Meilfes für den Pfarrgemeinderat und Theo Husemann für den Kirchenvorstand.

„Liebe Gemeindemitglieder,

wie Sie vielleicht durch die Presse erfahren haben, werden wir ab dem 05. Mai wieder Gottesdienste in unserer Gemeinde feiern. Wir beginnen zunächst mit den Werktagsmessen

Dienstag 8.30 Uhr Esbeck,

Mittwoch 8.30 Uhr Rixbeck

Freitag     8.10 Uhr Dedinghausen

Am Wochenende beginnen wir am Samstag, den 09. Mai, um 17 Uhr mit der Vorabendmesse in Dedinghausen. Am Sonntag, den 10. Mai, feiern wir wie gewohnt um 09.30 Uhr das Hochamt in Esbeck. In den Gottesdiensten sind wir verpflichtet die Hygienevorschriften während der Corona Zeit einzuhalten und folgende Regelungen zu berücksichtigen:

Vor dem Gottesdienst:

  • Sowohl beim Eintreten in unsere Kirchen berücksichtigen Sie den Mindestabstand von 1,5m. In den Eingängen unserer Kirchen zeigen Markierungen am Boden diese Distanz an.
  • Bitte treten Sie einzeln und nicht in Gruppen in den Kirchraum.
  • Beim Eintreten in die Kirche belegen Sie bitte die Bankreihen von vorne nach hinten!
  • In der Kirche sind die Bankreihen, auf denen Platz genommen werden darf, mit einem grünen Hinweisschild gekennzeichnet. Pro Bank dürfen maximal zwei Personen Platz nehmen. Ausgenommen sind Familien, die zusammen in einer Bank sitzen können.
  • Die rot markierten Bankreihen bitte unbedingt freihalten!!
  • Unsere Kirchen haben aufgrund dieser Vorgaben nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung:
  • Esbeck: ca. 36 Plätze
  • Dedinghausen: ca. 32 Plätze
  • Rixbeck: ca. 28 Plätze

Zusätzlich können die Orgelemporen unter der Berücksichtigung des Mindest­abstandes ebenfalls genutzt werden.

  • Ein Ordnungsdienst vor den Kirchen wird Ihnen helfen diese Reglungen einzuhalten.

Während des Gottesdienstes:

  • Das Tragen von Masken wird empfohlen.
  • Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist kein Gesang in der Kirche erlaubt. Dennoch können Sie ihr eigenes Gesangbuch mitbringen und die Liedstrophen verfolgen, da die Lieder von der Orgel gespielt werden.
  • Der Kommunionempfang wird in folgender Weise geschehen:
  • Bitte bleiben Sie auf ihrem Platz und treten Sie nicht in den Mittelgang. Die Kommunion wird Ihnen an Ihrem Platz vom Zelebranten gespendet.
  • Der Dialog von Zelebrant und Gläubigen („Der Leib Christi – Amen”) entfällt!

Nach dem Gottesdienst:

Nach Beendigung des Gottesdienstes verlassen Sie den Gottesdienst bitte in umgekehrter Reihenfolge, d.h. die hinterste Reihe zuerst und die vorderste Reihe zuletzt. Denken Sie dabei auch an die Einhaltung des Mindestabstandes.

Wir bitten Sie, auf die vertrauten Gespräche im Anschluss des Gottesdienstes nach Möglichkeit zu verzichten und den Heimweg anzutreten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir schweren Herzens die maximale Besucherzahl aufgrund gesetzlicher Vorgaben einhalten müssen! Sollten bei Ihrer Ankunft bereits alle Plätze belegt sein, bitten wir Sie freundlichst, auf andere Gottesdienstangebote innerhalb unserer Gemeinde oder im Pastoralen Raum Lippstadt auszuweichen.

Liebe Gemeindemitglieder, mit dieser vorsichtigen Wiederaufnahme beschreiten wir einen Weg, der uns durch die äußeren Umstände abverlangt wird. Dabei ist uns bewusst, dass wir mit diesen ungewohnten Einschränkungen noch auf unabsehbare Zeit die Gottesdienste miteinander feiern müssen. Dabei hoffen wir, dass wir möglichst bald zu der für uns vertrauten Form der Messen zurückfinden dürfen. In jedem Fall freuen wir uns, nach 8 Wochen ohne gottesdienstliche Versammlung wieder gemeinsam mit Ihnen Eucharistie feiern zu können.“